Abschlüsse an der Oberschule Cuxhaven Mitte

(Quelle: Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen und der Freien Waldorfschulen - AVO-Sek I vom 7. April 1994, zuletzt geändert am 3. Mai 2016)

An der Bleickenschule können Sie alle allgemein bildenden Schulabschlüsse des Sekundarbereichs I – also bis einschließlich Klasse 10 – erreichen. Es handelt sich um die folgenden Abschlüsse (§ 1):

 

Nach dem 9. Schuljahrgang

  • den Hauptschulabschluss
  • den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen

Nach dem 10. Schuljahrgang

  • den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • den Erweiterten Sekundarabschluss I

Um einen der oben genannten Abschlüsse zu erreichen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Für den Abschluss der Förderschule im Schwerpunkt Lernen (am Ende von Jahrgang 9):

  • Den Abschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat. (§§ 18 und 18a)

Für den Hauptschulabschluss (am Ende von Jahrgang 9):

  • Die Leistungen in allen Fächern müssen mindestens ausreichend sein, d. h. alle Zeugnisnoten müssen „4“ oder besser sein. (§§ 5 und 18a und 22)
  • Es müssen in drei Fächern Abschlussprüfungen abgelegt werden: in Deutsch und Mathematik jeweils eine schriftliche Prüfung. In einem weiteren Prüfungsfach findet eine mündliche Prüfung statt. (§ 27)

Für den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss   (am Ende von Jahrgang 10)

  • Die Leistungen in allen Fächern - einschließlich Englisch - müssen mindestens ausreichend sein, d. h. alle Zeugnisnoten müssen „4“ oder besser sein. (§§ 2 und 22)
  • Es müssen in vier Fächern insgesamt fünf Abschlussprüfungen abgelegt werden: in Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils eine schriftliche Prüfung. Sowohl in Englisch also auch in einem weiteren Prüfungsfach findet eine mündliche Prüfung statt. (§ 27)

Für den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss         (am Ende von Jahrgang 10)

Zusätzlich zu den Anforderungen an den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss müssen die folgenden Leistungen erbracht werden:

  • Mindestens ausreichende Leistungen in einem Kurs mit erhöhten Anforderungen (E-Kurs), also ein E-Kurs in Mathematik oder Englisch mit mindestens einer „4“. (§§ 3 und 22)
  • Im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Fächern, d. h. überall mindestens eine „3“. Einer „4“ muss also eine „2“ gegenüber stehen. (§§ 3 und 22)
  • E-Kurs-Noten werden für die Berechnung des Durchschnitts um 1 vermindert. (§ 22)

Für den Erweiterten Sekundarabschluss  (am Ende von Jahrgang 10)

Zusätzlich zu den Anforderungen an den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss müssen die folgenden Leistungen erbracht werden:

  • Mindestens gute Leistungen in einem Kurs mit erhöhten Anforderungen (E-Kurs) und mindestens befriedigende Leistungen in dem anderen Kurs mit erhöhten Anforderungen, also sowohl in Mathematik und Englisch E-Kurse, die mindestens mit den Noten „2“ und „3“ abgeschlossen werden. (§§ 4 und 22)
  • im Durchschnitt gute Leistungen in allen Fächern, d. h. überall mindestens eine „2“. Einer „3“ muss also eine „1“ gegenüber stehen. (§ 4)

  • E-Kurs-Noten werden für die Berechnung des Durchschnitts um 1 vermindert. (§ 22)