(Quelle: Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen und der Freien Waldorfschulen - AVO-Sek I vom 7. April 1994, zuletzt geändert am 3. Mai 2016)
An der Bleickenschule können Sie alle allgemein bildenden Schulabschlüsse des Sekundarbereichs I – also bis einschließlich Klasse 10 – erreichen. Es handelt sich um die folgenden Abschlüsse (§ 1):
Nach dem 9. Schuljahrgang
Nach dem 10. Schuljahrgang
Um einen der oben genannten Abschlüsse zu erreichen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Zusätzlich zu den Anforderungen an den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss müssen die folgenden Leistungen erbracht werden:
Zusätzlich zu den Anforderungen an den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss müssen die folgenden Leistungen erbracht werden:
im Durchschnitt gute Leistungen in allen Fächern, d. h. überall mindestens eine „2“. Einer „3“ muss also eine „1“ gegenüber stehen. (§ 4)
E-Kurs-Noten werden für die Berechnung des Durchschnitts um 1 vermindert. (§ 22)